Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Seit dem 01.08.2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Hier finden Sie die zulässigen Einbauweisen und Fußnoten als Download.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die EBV lediglich die Umweltverträglichkeit regelt, nicht aber die mechanische Eignung von mineralischen Ersatzbaustoffen.
Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken - Recycling-Baustoffe:
Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken - Bodenmaterial: